Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 30. Oktober 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Schalke Blatt 2791
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 13.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 30.10.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 30/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Teileigentumsrecht (Ladenlokal Nr. 3 des Aufteilungsplans mit 4 Kellerräumen) im EG rechts eines zweiseitig angebauten Wohn- und Geschäftshauses (8 WE, 2 TE) Gewerkenstraße 5, 45881 Gelsenkirchen-Schalke. Ursprungsbaujahr (gem. Bauakte) 1958 / (fiktives) Baujahr 1965, 34 m² Nutzfläche. Zum Wertermittlungsstichtag (= 18.09. 2025) soll das Ladenlokal laut Auskunft der angetroffenen Mieter/Nutzer der Sondereigentumseinheit gegenüber dem Sachverständigen zusammen mit der angrenzenden und durch Schaffung eines Wandbruchs hiermit räumlich verbundenen Wohnung angemietet sein.
Ob eine WEG-Verwaltung bestellt ist, konnte nicht ermittelt werden. Ebenso liegen Informationen zur wirtschaftlichen Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht vor.
Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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