Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 21. Oktober 2026 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Überlingen, Sitzungssaal 108, Bahnhofstraße 8, 88662 Überlingen öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 20.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
20.000,00 €
Versteigerungstermin
21.10.2026, 09:30 Uhr
Aktenzeichen
2 K 37/24
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
22.07.25
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 31 Seiten 3 MB

Wichtige Hinweise

Objektdaten

Garten/-mitbenutzungStellplatz
Objekttyp
Besonderes Objekt
Grundstücksfläche
2736 m²
Objektzustand
renovierungsbedürftig
Baujahr
1969
Verfügbarkeit
eigen genutzt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit zwei alten Gewächshäusern bebautes Grundstück mit Gartenland zur Pflanzenaufzucht.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 21.07.2025 ausschließlich von außen besichtigt; eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Die Bewertung stützt sich daher ergänzend auf Grundbuch, Behördenauskünfte, Lageplan, Bodenrichtwerte und sonstige Unterlagen, wobei insbesondere innere Ausstattungen und verdeckte Bauteile nicht überprüft werden konnten.

Gebäude

Auf dem Flurstück befinden sich zwei Gewächshäuser in Metall- und Glaskonstruktion, errichtet um 1969. Das genaue Baujahr ist nicht belegt, erscheint nach Bauweise und Zustand jedoch plausibel. Die Bruttogrundfläche der Gebäudeteile beträgt zusammen rund 603 m², davon ca. 366 m² für das westliche Gewächshaus und ca. 237 m² für den auf dem Flurstück befindlichen Teil des östlichen Gewächshauses. Die Gebäude dienen der Pflanzenaufzucht beziehungsweise einem gartenbaulichen Betrieb.

Die Gewächshäuser sind eingeschossige, leicht konstruierte Betriebsgebäude mit verglasten Dach- und Wandflächen; im Dach bestehen aufstellbare Glasflächen zur Belüftung. Zu Innenwänden, Raumgliederung und technischen Installationen liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor; es ist jedoch von einer weitgehend offenen, betriebsfunktionalen Grundrissstruktur auszugehen. Angaben zu Nutzflächenberechnungen sowie Bauplänen waren nicht verfügbar; die Flächen wurden aus dem Lageplan abgeleitet.

Der bauliche Zustand ist augenscheinlich schwach. Das von der Straße besser einsehbare östliche Gewächshaus wirkte stark verwittert und abgenutzt, für das westliche Gebäude wurde ein vergleichbarer Zustand vermutet. Die Restnutzungsdauer wurde nur noch mit etwa drei Jahren angesetzt; der Gesamtzustand wurde als renovierungsbedürftig, nahe an der Liquidation, beschrieben.

Stellplatzmöglichkeiten bestehen auf einer befestigten Kiesfläche vor dem östlichen Gewächshaus für etwa vier Pkw.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt vom Eigentümer selbst für einen gartenbaulichen beziehungsweise pflanzenbezogenen Gewerbebetrieb genutzt.

Lage

Das Objekt liegt in Salem, Ortsteil Mimmenhausen, im Bodenseekreis in Baden-Württemberg. Die Gemeinde hat rund 12.243 Einwohner.

Es befindet sich am südwestlichen Ortseingang von Mimmenhausen. Die Umgebungsnutzung ist durch Außenbereichs- beziehungsweise landwirtschaftlich geprägte Flächen bestimmt. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Die Wohn- bzw. Nutzungslage ist wegen der eingeschränkten Drittverwendbarkeit und der Außenbereichslage insgesamt einfach.

Ein Bahnhof befindet sich in Mimmenhausen in etwa 1,5 km Entfernung; die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wurde als sehr eingeschränkt beurteilt. Einkaufsmöglichkeiten bestehen in Salem und Mimmenhausen, medizinische Versorgung ist im Gemeindegebiet vorhanden; Krankenhäuser befinden sich in den umliegenden Städten.

Das Grundstück ist 2.736 m² groß, rechteckig zugeschnitten und nahezu eben. Es ist mit zwei Gewächshäusern bebaut und als Gartenland mit Gewächshaus und Gewerbebetrieb im Kataster geführt. Der Zugang zum östlichen Gewächshaus ist gekiest; Einfriedungen bestehen teils aus Hecke, teils aus Maschendrahtzaun. Das Grundstück ist zwar straßenseitig erschlossen, jedoch weder an die örtliche Wasserversorgung noch an den Abwasserkanal angeschlossen.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.